Allgemeine Verkaufsbedingungen der bastian GmbH & Co. KG

(Vertragsschluss erfolgt mit der bastian GmbH & Co. KG)

 

§ 1 Geltung

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien

sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die

Lieferung der Ware durchführen.

(3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen

Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

§ 2 Angebot, Annahme

Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses

innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.

 

§ 3 Preise, Zahlung

(1) Unsere Preise verstehen sich ab Lager Bremen, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen ab Datum der Rechnung mit 3% Skonto oder innerhalb

von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Wir behalten uns vor, vor Lieferung eine Vorschusszahlung zu verlangen. Nach

Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. Inkassokosten) behalten

wir uns vor. Pro Zahlungserinnerung werden 5,00 EUR Mahnspesen berechnet.

 

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder

rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer

nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

 

§ 5 Lieferung

(1) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers

voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens

des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des

zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem

Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den

Käufer über.

(3) Die Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins bedarf der Schriftform. In Fällen höherer

Gewalt ist ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung vor Ablauf einer Nachfrist von

3 Monaten ausgeschlossen. In anderen Fällen unverschuldeter Lieferverzögerung beträgt die

Nachfrist 8 Wochen.

 

§ 6 Gefahrübergang, Versendung

Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs

und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei

Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware

zurückzunehmen.

(2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.

(3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich

davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen

Dritter ausgesetzt wird. Die Ware darf ohne unsere Zustimmung nicht verpfändet oder als Sicherheit

übergeben werden.

(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer

Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug

der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht

einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein

Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

(5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10%

übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers

freizugeben.

 

§ 8 Gewährleistung

(1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße

Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

(2) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend

gemacht werden.

(3) Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung

oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist

der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Rücklieferungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Sollte im begründeten Einzelfall (z.B. Fehllieferung) eine solche gewünscht werden, und liegt dem Kunden unsere vorherige Einwilligung

hierfür vor, so kann die Rücklieferung nur akzeptiert werden, wenn sie an die Anschrift unseres

Lagers in Bremen erfolgt.

 

§ 9 Haftung

(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter

oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung

von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden

begrenzt.

(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

 

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des

UN-Kaufrechts).

(2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bremen.