Allgemeine Verkaufsbedingungen der bastian GmbH & Co. KG
(Vertragsschluss
erfolgt mit der bastian GmbH & Co. KG)
§ 1 Geltung (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende
oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir
diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. (2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder
entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen. (3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen. § 2 Angebot, Annahme Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB
darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. § 3 Preise, Zahlung (1) Unsere Preise verstehen sich ab Lager Bremen, zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für
Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. (2) Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen ab Datum der Rechnung
mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig, soweit
nicht ausdrücklich anders vereinbart. Wir behalten uns vor, vor Lieferung eine
Vorschusszahlung zu verlangen. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen
Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B.
Inkassokosten) behalten wir uns vor. Pro Zahlungserinnerung werden 5,00 EUR Mahnspesen
berechnet. § 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen
Vertragsverhältnis berechtigt. § 5 Lieferung (1) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten. (2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von
Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der
Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von
Mitwirkungspflichten auf den Käufer über. (3) Die Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins bedarf der
Schriftform. In Fällen höherer Gewalt ist ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung
vor Ablauf einer Nachfrist von 3 Monaten ausgeschlossen. In anderen Fällen unverschuldeter
Lieferverzögerung beträgt die Nachfrist 8 Wochen. § 6 Gefahrübergang, Versendung Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der
Absendung auf den Käufer über. § 7 Eigentumsvorbehalt (1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die
Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. (2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu
versichern und, soweit erforderlich, zu warten. (3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der
Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter
belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird. Die Ware darf ohne unsere Zustimmung
nicht verpfändet oder als Sicherheit übergeben werden. (4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt.
In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer
solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung
der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen
unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch
nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir
uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens
gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. (5) Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer
Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben. § 8 Gewährleistung (1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers
ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten. (2) Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach
Gefahrübergang geltend gemacht werden. (3) Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf
Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Bei
Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten. (4) Rücklieferungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Sollte im
begründeten Einzelfall (z.B. Fehllieferung) eine solche gewünscht werden, und
liegt dem Kunden unsere vorherige Einwilligung hierfür vor, so kann die Rücklieferung nur akzeptiert werden, wenn
sie an die Anschrift unseres Lagers in Bremen erfolgt. § 9 Haftung (1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits
oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln;
ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche
Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. (2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben
unberührt. (3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist
unsere Haftung ausgeschlossen. § 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand (1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts). (2) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bremen.